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Tuesday, 04 August 2009
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Versicherungsschutz bei Zulassung: Deckungskarte
Für die Zulassung eines Kfz benötigt man eine Deckungskarte bzw. Doppelkarte mit der eVB (elektronische Versicherungsbestätigung; eine Nummer, die man von der Versicherung erhält. Zum Weiterlesen: Informationen zur Deckungskarte.
Friday, 25 January 2008
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Welche Leistungen sind in der Vollkaskoversicherung für mich sinnvoll ?
Vor dem Wechsel der Autoversicherung sollte man nicht nur die Preise sondern auch die Leistungen der verschiedenen versicherer vergleichen. Einige Tipps zu den wichtigsten Leistungsmerkmalen der Vollkasko-Versicherung:
Eine Neuwertentschädigung im Vertrag mit einzuschließen ist auf jeden Fall sinnvoll, wenn es sich um einen Neuwagen handelt. welche Diese garantiert die Rückerstattung des kompletten Fahrzeugneuwertes – je nach Versicherer von 3 Monaten bis zu 2 Jahren.
Des weiteren ist es ratsam, 'grobe Fahrlässigkeit’ mit einzuschließen, da der Versicherte sonst im schlimmsten Fall keinen Cent von der Versicherung erstattet bekommt, falls diese auf ‚grobe Fahrlässigkeit’ plädieren.
Das wichtigste Tarifmerkmal für langjährige Versicherungsnehmer ist der Rabattretter, der mittlerweile von über 40 Versicherungsgesellschaften angeboten wird. Dieser erlaubt es, einen Schaden regulieren zu lassen, ohne danach in eine teurere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) eingestuft zu werden. Die Versicherung stuft nur soweit zurück, dass der Beitragssatz erhalten bleibt und nicht höher wird. Für wen genau der Rabattretter interessant ist und welche Versicherer diesen anbieten, können sie unter dem obigen Link nachlesen.

Tuesday, 13 November 2007
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Gestern in der Flimmerkiste: Autoversicherung getestet
In seiner gestrigen Sendung hat sich ZDF WISO, das Verbrauchermagazin wie jedes Jahr wieder mit dem Thema Autoversicherung beschäftigt. In kurzer Zeit findet man im Schnelltest heraus, ob man was sparen kann: ZDF Wiso Schnelltest
Tuesday, 23 October 2007
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Kfz-Versicherung: Versicherungsgesellschaften setzen auf Qualität
Das unabhängige Versicherungsvergleichsportal Aspect Online zeigt in seiner Marktanalyse 2007/2008 die Trends in der Tariflandschaft der Autoversicherungen auf.
Wolfgang Schütz, Vorstandsmitglied der Aspect Online AG: "Der Preis alleine ist schon lange nicht mehr hauptausschlaggebend für die Wahl der passenden Kfz-Versicherung: Der Kunde wünscht sich in Sachen Versicherungsschutz Qualität und ist auch bereit, dafür ein paar Euro mehr zu zahlen."
Die ersten Anbieter haben sich bereits wieder von Zweit- und Dritttarifen verabschiedet und setzen stattdessen auf einen einzigen leistungsstarken Tarif mit optionalen Erweiterungen.
Aber auch der entgegengesetzte Trend zu einer Ausweitung des Angebots hält ungebrochen an: Anbieter, die bisher keine günstigeren Zweittarife angeboten haben, drängen nun damit auf den Markt, häufig findet man die Tarifunterteilung in "Basis" und "Komfort".Trend zur Werkstattbindung
Großgeschrieben werden in dieser Saison Werkstattbindungstarife, so Wolfgang Schütz: "Der Versicherer wählt im Kaskoschadenfall eine Partnerwerkstatt für die Reparatur aus, dadurch erhält der Versicherte einen Rabatt auf den Kaskobeitrag. Die Versicherer wollen so das Schadenmanagement selbst in die Hand nehmen."
Den Kunden bieten sich dadurch mehrere Vorteile: Sie kommen neben dem Kaskorabatt auch in den Genuss von Hol-, Bring-, Reinigungs- sowie Ersatzfahrzeug-Services.Grobe Fahrlässigkeit und Neuwertentschädigung
Werden Schäden durch das Telefonieren mit dem Handy am Ohr während der Fahrt oder durch das Überfahren einer roten Ampel verursacht, gilt dies als grobe Fahrlässigkeit. Einige Versicherer haben Schäden durch grobe Fahrlässigkeit bereits weitgehend in ihre Tarife integriert.
Ebenso geht der Trend bei der Neuwertentschädigung zu 12 Monaten und mehr: Dieses Leistungskriterium ersetzt bei Neuwagen im Falle eines Totalschadens oder bei Entwendung den Neuwert des Fahrzeugs und nicht nur den Zeitwert.Weitere wichtige Leistungskriterien der Kfz-Versicherung
Wolfgang Schütz: "Neben Werkstattbindung, Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit und Neuwertentschädigung sollte die Kfz-Versicherung eine Deckungssumme von mindestens 100 Mio. Euro beinhalten. Außerdem sollte die sogenannte Mallorcapolice als Zusatzhaftpflichtversicherung für Mietfahrzeuge im Ausland enthalten sein."
Weiterhin wichtig: Ein automatischer Rabattretter ab Schadenfreiheitsklasse 25. Er verhindert mitunter im Schadenfall eine Erhöhung des Beitragssatzes.
Ein Zusammenstoß mit Wildtieren als Schadenursache ist ein weiteres Muss in der Kfz-Versicherung: Auch Fahrzeughalter, die nur gelegentlich auf Landstraßen unterwegs sind, können schnell in solch einen Unfall verwickelt sein. Einige Gesellschaften versichern die Karambolage mit allen Tierarten.
Problem Marderbiss: Die Raubtiere können große Schäden im Motorraum verursachen. Im besten Fall deckt der Versicherungstarif Schäden an allen Materialien des Autos. Auch mögliche Folgeschäden sollten versichert sein.
Und schließlich der Schutzbrief: Er erweitert die Leistungen der Kfz-Versicherung in Form von Abschleppen des Fahrzeugs nach Panne oder Unfall, Übernachtungsmöglichkeit oder Mietwagen bei Fahrzeugausfall.Am 30.11. ist Stichtag für den Wechsel der Kfz-Police – Jetzt vergleichen
Dem Fahrzeughalter bietet sich aktuell die Möglichkeit, durch einen Wechsel der Kfz-Versicherung mehrere Hundert Euro im Jahr zu sparen: Wer zum 1.1. in eine günstigere Autoversicherung wechseln will, muss seine bisherige bis zum 30.11. kündigen.
Die vielen genannten Leistungsfeinheiten machen die Aussagekraft eines reinen Preisvergleichs in der Autoversicherung zunichte. Dem Fahrzeughalter erschließt sich die Qualität einer Kfz-Police erst durch einen inhaltsreichen Leistungsvergleich.
Ein Versicherungsvergleich im Internet kann schnell und einfach zur optimalen Kfz-Police führen. Jedoch sollte man die Spreu vom Weizen trennen: Zwar beansprucht jedes Vergleichsportal für sich, die besten Vergleichsergebnisse in Sachen Kfz-Versicherung zu liefern, doch bei genauerer Betrachtung hinken einige Portale deutlich hinterher.
Aspect Online gehört zu den wenigen Vergleichsportalen, die ihr Angebot dem veränderten Markt angepasst haben. Wolfgang Schütz: "Gerade in der Kfz-Versicherung sind die genannten Leistungsunterschiede derart gravierend geworden, dass es uns wichtig ist, den Nutzern unseres Kfz-Versicherungsvergleichsrechners durch alternativ wählbare Kriterien die aussagekräftigsten Ergebnisse zu bieten. Auch deshalb sind wir mit unserem Rechner mehrfach als Testsieger ausgezeichnet worden."
Mit dem Tarifrechner von Aspect Online kann der Nutzer die für ihn günstigste Versicherung unter derzeit 135 Tarifen finden, die auch alle von ihm individuell benötigten Leistungsmerkmale enthält. Der Aspect Online Rechner untersucht die einzelnen Tarife auf der Grundlage eines Bewertungsmodells bestehend aus 85 Einzelkriterien und bringt sie schließlich in ein Raster. Der Nutzer erhält von allen Gesellschaften, die seinen Anforderungen entsprechen, die ersten zehn angezeigt.
Leistungsstarke Tarife werden im Vergleichsergebnis mit dem Aspect Online Qualitätssiegel "Top-Tarif-Leistung" gekennzeichnet.
Tuesday, 04 September 2007
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Wann kann man welche Versicherung wechseln oder kündigen?
KFZ-Versicherung wechselnWann kann man welche Versicherung wechseln oder kündigen? Viele Bundesbürger haben zu viele oder zu teure Versicherungen. Hier läßt sich durch Kündigung oder einen Versicherungswechsel einiges an Geld sparen. Ein Wechsel der Versicherung ist aber nicht immer möglich oder ratsam. Im Folgenden gebe ich einige Hinweise, die es beim Versicherungswechsel zu berücksichtigen gilt:
Auch beim Wechsel der Kfz-Versicherung besteht die Möglichkeit einer außerordentlichen und regulären Kündigung. Außerordentlich kann der Vertrag mit einem Fahrzeugwechsel oder nach einem eingetretenen Schaden beendet werden. Ein Sonderkündigungsrecht besteht ebenfalls nach einer Beitragserhöhung. Für eine reguläre Kündigung der Kfz-Versicherung muss diese bis zum 30.11. (bei der üblichen Hauptfälligkeit zum 01. Januar) abgeschickt werden, sonst verlängert sich der Vertrag für ein weiteres Jahr. Das Gleiche gilt natürlich, wenn Sie einen Zweitwagen versichern wollen.
Unfallversicherungen kann man regulär zum Ende der gewählten Vertragslaufzeit kündigen. Bei mehrjähriger Laufzeit kann der Vertrag vorher regulär nicht aufgelöst werden, es sei denn, der Schadensfall ist eingetreten. Dann sollte man direkt nach Erhalt der Versicherungsleistung kündigen. Im Normalfall muss die Kündigung aber spätestens drei Monate vor Ablauftermin bei der Versicherung liegen. Wer den Kündigungstermin verpasst hat, kann das im darauffolgenden Jahr tun, da sich der Vertrag im Regelfall stillschweigend für jeweils ein Jahr verlängert.
Rechtsschutzversicherungen, Hausratversicherung und private Haftpflichtversicherung
Hier gelten die gleichen Regeln wie bei Unfallversicherung. Die Kündigungsfrist ist also drei Monate vor dem Ablauftermin. Auch hier besteht ein ausserordentliches Kündigungsrecht nach einem Schadenfall, aber nur, wenn die Versicherung den Schaden auch anerkannt und beglichen hat. Ausnahme: In der privaten Haftpflichtversicherung ist der Vertrag immer dann kündbar, nachdem die Versicherung den eingetretenen Schaden geprüft hat. Die Schuldfrage spielt dabei keine Rolle.
Lebenversicherung, Rentenversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Vertragsauflösung ist immer nur zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres möglich. Letztlich sind aber auch bei einer unterjährigen Kündigung die Beiträge in keinem Fall von der Versicherung gesetzlich einklagbar. Da bei Lebensversicherungen die Kündigung meist mit hohen Verlusten verbunden ist, kann es sinnvoll sein, die Lebensversicherung einfach nur beitragsfrei zu stellen. Auch ein Verkauf der Lebensversicherung an einen Drittanbieter ist möglich.
Bei einer regulären Kündigung gelten je nach Gesellschaft unterschiedliche Fristen. Diese können Sie den Unterlagen oder der Police Ihrer Gesellschaft entnehmen. Die außerordentliche Kündigung ist nach einer Beitragsanpassung möglich. Dabei ist es unerheblich, ob die Prämie angehoben oder gesenkt wird. Sie können den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach dem Erhalt des Informationsschreibens kündigen. Maßgeblich dabei ist das Erstellungsdatum, welches in dem Schreiben eingedruckt wurde. Bewahren Sie daher das Schreiben und auch den Briefumschlag des Schreibens auf.
Bitte beachten Sie:
Bevor Sie die Versicherung wechseln, klären Sie bitte, ob ein anderer Anbieter Sie auch ohne weiteres aufnimmt. Bei Lebens- oder Krankenversicherung spielen Gesundheitsfragen und Vorerkrankungen eine Rolle, in anderen Versicherungssparten (Wechsel der Kfz-Versicherung, Hausratversicherung, Rechtsschutzversicherungen, Unfall- oder Wohngebäudeversicherung) eventuelle Vorschäden. Günstige Versicherungen finden Sie über Versicherungsvergleiche im Internet.


